Abläufe
Erstgespräch: Wenn Sie auf der Suche nach einem Therapieplatz sind, können Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch mit Herrn Moritz Schweighofer oder Herrn Sebastian Könnecke vereinbaren. In dieser Sitzung (50 Minuten Dauer) steht im Vordergrund, dass wir uns kennenlernen und Sie Ihre aktuelle Problemsituation und Ihre psychischen Beschwerden schildern können. Im Anschluss informieren wir Sie ausführlich über den psychotherapeutischen Behandlungsansatz und die Rahmenbedingungen. Wir können Ihre Anliegen sowie gegenseitige Erwartungen klären und Sie können prüfen, ob Sie sich wohl und verstanden fühlen.
Probatorische Sitzungen: Das Erstgespräch ist Teil der sogenannten probatorischen Sitzungen, die ohne vorhergehende Beantragung bei der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können. Diese Sitzungen dienen dem Aufbau einer therapeutischen Arbeitsbeziehung, der genaueren Diagnostik und der Exploration ihrer individuellen Lerngeschichte (Anamnese). Am Ende der Probatorik werden Therapieziele aufgestellt und die Formalitäten für die Antragsstellung bei der Krankenkasse geklärt. Nach diesen fünf Sitzungen entscheiden Sie, ob Sie das Behandlungsangebot annehmen und die Therapie beginnen möchten.
Umfang einer Psychotherapie / eines Coachings: Der Umfang und die Dauer einer Therapie richten sich nach der Art Ihres persönlichen Anliegens und nach Ihren psychischen Beschwerden (Komplexität der Symptomatik). Es wird zwischen Kurz- (25 Sitzungen) und Langzeittherapie (45 Sitzungen) unterschieden. Wenn nötig, können im Anschluss daran Verlängerungsanträge gestellt werden. Bei einem Coaching wird gemeinsam entsprechend Ihres Anliegens der Umfang der Sitzungen mit Ihnen festgelegt. Eine Sitzung im Rahmen der Psychotherapie oder des Coachings dauert 50 Minuten.
Terminabsage: Wir möchten Sie bitten, Ihren Termin bei Verhinderung mindestens 48 Stunden zuvor abzusagen. Andernfalls ist ein Ausfallhonorar von 80 Euro zu entrichten, das von der Krankenversicherung nicht übernommen wird.
Kosten
Privat Versicherte / Beihilfe: Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenso wie Beihilfestellen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Der Umfang der Erstattungsmöglichkeiten ist jedoch von den tariflichen Vereinbarungen mit Ihrer Krankenversicherung abhängig. Bitte klären Sie selbst vor Therapiebeginn, welche Vertragsbedingungen bei Ihnen vorliegen. Wir unterstützen Sie bei Fragen zur Kostenübernahme und Beantragung gern. Unser Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie im vollen Umfang als Download bei der Psychotherapeutenkammer.
Gesetzlich Versicherte: Die Kosten für die Behandlung können nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte wenden Sie sich für einen Therapieplatz an einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung oder erkundigen Sie sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern nach freien Therapieplätzen.
Selbstzahler: Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. Als Selbstzahler müssen Sie keine Antragsformalitäten berücksichtigen und es besteht Diskretion z.B. gegenüber Ihrer Krankenkasse. Die Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Coaching: Die Kosten für Coaching-Sitzungen werden von Krankenversicherungen nicht übernommen. Sie tragen die Kosten daher selbst. Die Kosten für eine Coaching-Sitzung (50 Minuten Dauer) liegen bei 120 Euro.